Teilnahmebedingungen

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

2. Gewinne
Verlost werden zwei Tickets für die Playersnight Hylo Badminton Open am 6.11.2021 und zwei Tickets zu den Finalrunden am 06. oder 07.11.2021.

3. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist SUMMACOM GmbH & Co. KG, Kastanienweg 11-13, 66386 St. Ingbert.

4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 21. Lebensjahr (Abendveranstaltung) oder das 18.Lebensjahr (Finalrunden) vollendet haben . Die Teilnehmer müssen über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Die Teilnehmer müssen über einen Nutzeraccount für das soziale Netzwerk Facebook
(http://www.facebook.com) verfügen. Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z. B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.

5. Spielverlauf
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer mit seinem Facebook-Benutzernamen den entsprechenden Gewinnspielpost von SUMMACOM auf der Plattform facebook.com kommentieren und die Fanpage von SUMMACOM liken.
Der Kommentar muss folgende Informationen beinhalten:
Zu welcher Veranstaltung er gehen möchte, entweder kommentieren mit „Playersnight“ oder „Finalrunden“.
Das Gewinnspiel beginnt am Dienstag, 26.10.2021 14:00 Uhr, Teilnahmeschluss ist der Donnerstag, 28.10.2021 um 11:00 Uhr. Die Auslosung findet innerhalb von einem Tag nach Teilnahmeschluss statt.
Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Gewinnspielende möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Kommentare und Likes werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt. Es gilt der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Kommentars bei Facebook. Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrmalige Teilnahme ist nicht zulässig. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und auch nicht an
sonstige Leistungen des Teilnehmers oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.

6. Gewinnermittlung
Die Gewinner werden per Zufallsgenerator ermittelt.

7. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden am 28.10.2021 unter dem Kommentar bei Facebook über den Gewinn informiert. Der Gewinner muss bis 29.10.2021, 12:00 Uhr auf die Gewinnbenachrichtigung antworten und die Annahme des Gewinns in Textform (E-Mail, Facebook-Direktnachricht) erklären.
Meldet sich ein Gewinner innerhalb dieser Frist nicht bei SUMMACOM zurück, verfällt
der Anspruch auf den Gewinn. SUMMACOM kann in diesem Fall den Gewinn neu auslosen und auf einen anderen Teilnehmer übertragen.
Sofern der Gewinn im Nachgang nicht angetreten werden kann, kann SUMMACOM den Gewinn ebenfalls auf einen anderen Teilnehmer übertragen.


8. Gewinnabwicklung
Der Gewinner bekommt den Eintrittscode per persönlicher Nachricht zugesandt.
Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich. Die Tickets dürfen nicht weiterverkauft werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

9. Teilnahmeausschluss
SUMMACOM ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern der SUMMACOM, anderer Teilnehmer oder durch Manipulation. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist SUMMACOM auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern. SUMMACOM behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmer von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird SUMMACOM insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmer den
Programmablauf nachhaltig stört oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut im Rahmen des Gewinnspiels zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird ein anderer Gewinner ausgelost.

10. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig.
Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://www.summacom.de/datenschutz/

11. Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
SUMMACOM ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:
• ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;
• eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;
• wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;
• oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.

12. Haftung
Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz gegen SUMMACOM in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.
Die Haftung von SUMMACOM ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von SUMMACOM, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von SUMMACOM.
Soweit die Haftung von SUMMACOM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von SUMMACOM.
Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist
die Haftung von SUMMACOM bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch SUMMACOM oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SUMMACOM beruhen, haftet SUMMACOM nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).

13. Sonstiges
Dieser Aufruf steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
SUMMACOM stellt Facebook von Ansprüchen Dritter, insbesondere Teilnehmern des Gewinnspiels, frei, soweit diese auf der Durchführung dieses Gewinnspiels oder diesen Teilnahmebedingungen beruhen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.